Kinder unter 12 Jahren werden in BürgerBussen nur befördert, wenn sie mit einer amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtung (geprüfte Kindersitze der Klassen 0 bis III) auf einem Rücksitz gesichert werden. Hierzu wird in jedem BürgerBus jeweils ein Kindersitz der Klasse I (Gewicht: 9 bis 18 kg; Alter: ca. 9 Monate bis ca. 4 Jahre) und der Klasse II (Gewicht: 15 bis 25 kg; Alter: ca. 3 Jahre bis ca. 7 Jahre) vorgehalten. Sollte der vorgehaltene geeignete Kindersitz bereits durch ein Kind besetzt sein, ist die Beförderung eines weiteren Kindes dieser Gewichtsklasse nur möglich, wenn ein geeigneter Kindersitz vom Fahrgast mitgebracht wird. Sogenannte Babyschalen (Rückhalteeinrichtungen der Klassen 0 und 0+ für ein Gewicht bis 10 kg bzw. 13 kg; Alter bis ca. 9 Monate bzw. 1,5 Jahre) müssen vom Fahrgast stets selbst mitgebracht werden. Eine Beförderung von Kindern, die im Kinderwagen sitzen oder liegen, ist in BürgerBussen nicht zulässig.